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   BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09   

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https://dejure.org/2010,33536
BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09 (https://dejure.org/2010,33536)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 1 WB 66.09 (https://dejure.org/2010,33536)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 (https://dejure.org/2010,33536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines Wehrbeschwerdeverfahrens gegen die Versetzung eines Berufssoldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines Wehrbeschwerdeverfahrens gegen die Versetzung eines Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
    Über den weiteren Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren für notwendig zu erklären, ist nicht im Rahmen dieses Beschlusses des Senats zu entscheiden (vgl. hierzu Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 - Rn. 44).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07

    Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung ist im Falle der Anfechtung einer Maßnahme, hier: der Versetzung des Antragstellers zum Heeresamt, der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 1 WB 7.06
    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
    Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen auf einzelne Eignungsanforderungen in einer Dienstpostenbeschreibung bei einer Versetzungsentscheidung ad hoc verzichtet werden kann, ist, soweit ersichtlich, jedenfalls in dieser Allgemeinheit vom Senat bisher nicht geklärt; für eine solche Klärung ist im Rahmen einer Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung kein Raum (vgl. Beschluss vom 27. September 2006 - BVerwG 1 WB 7.06 -).
  • BVerwG, 08.04.2013 - 1 WB 26.12

    Kostenentscheidung bei einer alleine auf den Antragsteller zurückzuführenden

    Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers - den Bundesminister der Verteidigung zu verpflichten, die Umsetzung der Ankündigung zu unterlassen, den Umstand seiner Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit der zuständigen approbationserteilenden Behörde mitzuteilen - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10).

    Für eine solche Beweisaufnahme ist im Rahmen der hier allein noch zu treffenden Kostenentscheidung kein Raum (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 13).

  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung

    Die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen sind zur Hälfte jedoch deshalb dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens - Aufhebung der ablehnenden Bescheide und Neubescheidung des Antrags auf Versetzung auf den Oberstabsfeldwebel-Dienstposten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10 ff. sowie allgemein zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2011, § 161 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2016 - 1 WB 9.15

    Einstellung des Verfahrens; Änderung der Sach- und Rechtslage

    Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers - das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über seinen Antrag auf Zulassung zur bzw. auf Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 - Rn. 10).
  • BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines

    Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers - das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über seinen Antrag auf Wechsel der Truppengattung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10).
  • BVerwG, 07.01.2020 - 1 WB 69.19

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache

    Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten in beiden Verfahren nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 - jurion Rn. 10).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Versetzung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 und vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 12).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
    Über den weiteren Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren für notwendig zu erklären, ist nicht im Rahmen dieses Beschlusses des Senats zu entscheiden (vgl. hierzu Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 - und vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.04.2016 - 1 WDS-VR 11.15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer nicht-dienstpostengerechten

    Billigem Ermessen entspricht es vielmehr, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte ihn selbst tragen zu lassen und zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Eilrechtsschutzantrages nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 - Rn. 10).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 1 WB 6.16

    Erstattung der notwendigen Auslagen i.R.e. Konkurrentenstreits eines Soldaten

    Die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen sind zur Hälfte jedoch deshalb dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten seines ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens auf Neubescheidung des Antrags auf Versetzung auf den Oberstabsfeldwebel-Dienstposten mit der Dienstposten-ID ... bei der ..., nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 - Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WB 61.19

    Einstellung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers nach dem bisherigen Sach- und Streitstand im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses - hier der Versetzung des Antragstellers auf einen anderen förderlichen Dienstposten und seine Beförderung zum Stabshauptmann - als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 WB 66.09 - jurion Rn. 10).
  • BVerwG, 05.11.2019 - 1 WB 66.19

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung;

  • BVerwG, 28.10.2010 - 1 WB 44.10

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens nach übereinstimmender

  • BVerwG, 01.07.2020 - 1 WDS-VR 6.20

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend für erledigt erklärtem Rechtsstreit um

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